Anmeldung und Startgeld
Die Voranmeldung ist vom 01. Jänner 2025 bis 20. Juni 2025 geöffnet. Die Anmeldegebühr ist je nach Anmeldezeitpunkt preislich gestaffelt. Es stehen beim Sprint-Triathlon 300 Einzel- und 50 Staffelstartplätze zur Verfügung. Eine Nachnennung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Der VOLKSBANK STADTTRIATHLON AMSTETTEN ist ein offizielles ÖTRV-Rennen. Teilnehmer/innen ohne einer gültigen Jahreslizenz müssen sich bei der Anmeldung eine Tageslizenz lösen.
Die Staffel besteht aus Schwimmer/innen, Radfahrer/innen und Läufer/innen, wobei die Schwimmer/innen auch Einzelstarter sein können. Es gibt männliche, weibliche und Mixed Staffeln.
Die Startplatzierung resultiert aus der bei Anmeldung angeführten, geplanten Gesamt-Zielzeit.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse abgesagt werden
müssen, behalten wir uns das Recht vor 30% des Startgeldes einzubehalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Athleten/Athletinnen den Start, ohne Angabe von Gründen, zu untersagen.
Ein Storno bzw. die Rückerstattung der Startgebühr bei Nichtteilnahme ist nicht vorgesehen.
Austragender Verein
Tria Team Nö West, ÖTRV 2/036/25, www.triateam.at
Rennleitung
Franz Freinberger, f.freinberger@a1.net, 0664 2868974
Leistungen
Jede/r Teilnehmer/in bekommt vor dem Start Startnummer, Schwimmkappe, Aufkleberset und Zeitmesschip, sowie je eine Tasche für RUN- und STREETWEAR. Wird der Chip nicht retourniert, wird dieser mit € 70,- in Rechnung gestellt.
Im Anschluss gibt es für alle Finisher eine Medaille, ein VOLKSBANK STADT TRIATHLON AMSTETTEN T-Shirt, sowie ein reichhaltiges Finisher-Buffet mit Speisen und Getränken.
Die drei schnellsten Damen und Herren (overal), die drei Schnellsten jeder Altersklasse, sowie die schnellsten Staffeln (m/w/mixed) werden prämiert.
Einzelstart
Teilnahmeberechtigt ist jede/r Sportler/in ab Jahrgang 2011 und älter mit gültiger ÖTRV Jahres- oder Tageslizenz. Jüngere Sportler/innen sind nicht startberechtigt. Teilnehmer/innen ohne gültige Jahreslizenz müssen sich eine Tageslizenz bei der Anmeldung lösen.
m/w, Jahrgang 2011 und älter; Startgebühr plus 8,- Tageslizenz
Staffelstart
Eine Staffel besteht aus 2 bzw. 3 Athleten, welche sich die drei Teildisziplinen aufteilen. Jede Staffel erhält einen Chip, der vom im Rennen befindlichen Athlet/innen am Fußgelenk zu tragen ist. Jede Staffel erhält eine Startnummer, diese ist nur beim Radfahren und Laufen zu tragen. Chip und Startnummer wird an die/den nächste/n Starter/in übergeben! Die Übergabe erfolgt am zugewiesenen Wechselplatz. Als Staffelteilnehmer sind Athlet/innen ab Jahrgang 2011 und älter berechtigt. Jüngere Sportler/innen sind nicht startberechtigt. Die gleichzeitige Teilnahme beim beim VOLKSBANK STADT TRIATHLON AMSTETTEN als Einzelstarter und als Staffelschwimmer ist möglich.
m/w, Jahrgang 2011 und älter; Startgebühr – keine zusätzlichen Kosten für eine Tageslizenz
Wertungsklassen
Staffel M/W/Mixed (Keine Unterteilung in 2er- bzw. 3er-Staffel!)
Amstetten Wertung (Wohnort in 3300, 3362, 3363)
Gesamtwertung M/W
Altersklassen jeweils M/W
Distanzen
300 m Schwimmen (Bahnschwimmen im Stadtbad Amstetten)
9,1 km Radfahren (1,9 km Zufahrt vom Stadtbad zum Hauptplatz / 5 Runden à 1,44 km im Stadtzentrum)
3 km Laufen (3 Runden à 1.000 Meter)
Zeitplan
07.30-09.30 Uhr Ausgabe Startunterlagen im Foyer Stadtbad
08.00-09.45 Uhr Wechselzone 1 am Parkplatz Stadtbad (BIKE CHECKIN und Abgabe RUN- und STREET-Bag)
09.45-10.00 Uhr Wettkampfbesprechung direkt in der Schwimmhalle
10.00-11.00 Uhr Start Einzel- und Staffelbewerb – rollender Start, ca. alle 15 Sekunden
Ab ca. 12.00 Uhr Check-Out Wechselzone 1 & 2
Ab ca. 14.00 Uhr Siegerehrung am Stadtplatz
Zeitnehmung
Das Starterpaket beinhaltet einen Zeitnehmungschip, welcher im Ziel wieder abgegeben werden muss. Ohne Chip keine Zeitnehmung. Die Zeitnehmung wird von „FiPe sportscresults“ durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf my.raceresult.com
Parkplätze
Zum Abstellen der Autos sind die Parkplätze an der Stadionstraße vorgesehen.
Zwei Wechselzonen
Eine befindet sich am Parkplatz neben dem Stadtbad und eine direkt am Hauptplatz im Zentrum von Amstetten. Für die Lauf- und Freizeitbekleidung werden mit den Startunterlagen Taschen für die Aufbewahrung ausgeteilt. Beide Taschen sind beim BIKE CHECKIN in Wechselzone 1 abzugeben und werden vom Team in Wechselzone 2 bzw. im Zielraum bereitgestellt. Athleten/innen müssen also lediglich die Wechselzone 1 aufsuchen. Die Besonderheit in Wechselzone 2 ist, dass alle Fahrräder vom Team übernommen und am Radständer abgestellt werden. Gleich nach der Wechselzone sind die Taschen für die Laufbekleidung auf einem Ständer bereitgestellt. Dort wird vom Rad- zum Laufoutfit gewechselt.
Check-In Wechselzone 1
Die Abgabe von Fahrrad, Helm, usw. erfolgt analog vorgegebenem Zeitplan. Der Zutritt in die Wechselzone wird nur mit gültiger Startnummer und Armband gewährt. Es ist kein Begleitpersonal erlaubt. Die Fahrräder werden auf Fahrtauglichkeit überprüft, die Helme auf Funktionalität. An Fahrrad und Helm sind die dafür vorgesehenen Startnummer-Sticker anzubringen. Boxen oder Ähnliches sind in der Wechselzone nicht erlaubt.
Check-Out Wechselzone 2
Der Check-Out des Fahrrades aus Wechselzone 2 startet mit dem Zielleinlauf des letzten Teilnehmers/in (ca. 12.00 Uhr) und endet eine Stunde danach. Das Fahrrad wird ausschließlich an Athleten/innen mit Startnummer und Armband ausgegeben. Gleiches gilt für Wechselzone 1 beim Stadtbad.
Verpflegung
Bei jeder Laufrunde werden Wasser und isotonische Getränke zu Verfügung gestellt. Die Ziellabe bietet ein reichhaltiges Finisher-Buffet mit Speisen und Getränken. Abfälle dürfen nur in der gekennzeichneten Littering Zone entsorgt werden. Auf der Radstrecke wird KEINE Verpflegung angeboten.
Duschen und Toiletten
Duschen und Toiletten stehen im Stadtbad Amstetten zu Verfügung. Am Hauptplatz ist beim Zielbereich ein WC-Container gestellt.
Die Auftaktdisziplin findet im Stadtbad Amstetten statt. Nach einem „rollenden“ Start sind 12 Bahnlängen mit jeweils 25 m zu schwimmen. Anschlagen und Abstoßen am Beckenrand nach jeder Länge - kein Kurven um Wendebojen. Die Schwimmleinen werden am Beckenrand hochgezogen und sind daher einfach zu untertauchen. Die Wassertemperatur hat je nach Tageszeit 26-27 ° C. Das Tragen von Neoprenschwimmanzügen ist daher untersagt.
Die 1,9 km lange Zufahrt endet im Stadtzentrum bei der Wechselzone 2. Von dort weg gilt es 5 Runden mit a`1,44 km zu fahren. Nach der fünften Runde ist in die Abbiegespur Richtung Wechselzone einzufahren. Für das Mitzählen der Runden ist jeder Athlet/in selbst verantwortlich. Ein Kontrollblick auf den Tacho bzw. Km-Stand ist dabei überaus hilfreich. Das Verwenden von Zeitfahrrädern, insbesondere die Verwendung von Aufliege-Vorrichtungen ist nicht gestattet. Das Windschattenverbot gilt als aufgehoben. Die Radstrecke führt durch das Stadtzentrum von Amstetten und wird nicht umsonst „Stadt-Parcours“ genannt. Für das Rennen wird zumindest eine Fahrbahnseite der Straße gesperrt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung!
Es werden 3 Runden zu je 1000 m gelaufen. Nach der dritten Runde wird in den Zielkanal
eingelaufen. Die Laufstrecke ist wie die Radstrecke ausschließlich auf Asphalt und
grundsätzlich, zumindest einspurig, für das Rennen gesperrt. Es gilt die STVO.
Erste Hilfe
Wenn Erste Hilfe benötigt wird, bitte an den nächsten Streckenposten, den/die nächsten Helfer/in oder die Sanitätsbediensteten wenden. Für das Rettungskonzept sorgt das Rote Kreuz Amstetten.
Teilnahmebedingung
Für den Fall einer Teilnahme beim VOLKSBANK STADT TRIATHLON AMSTETTEN ist der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art anzuerkennen. Es dürfen weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden, die Grundeigentümer oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, gestellt werden. Die Athleten/innen erklären, dass sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert haben, körperlich gesund und haftpflichtversichert sind. Sie müssen damit einverstanden sein, dass die bei der Anmeldung genannten Daten, die gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen. Sie haben zu versichern, dass das genannte Geburtsjahr richtig ist und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Die Veränderung einer offiziellen Startnummer führt zur Disqualifikation. Bei Nicht-Zustandekommen des Triathlons aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) wird das Startgeld nicht rückerstattet. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Preise bei der Siegerehrung werden nur an anwesende Athleten/innen übergeben. Die Wettkampfbesprechung ist für alle Starter verpflichtend und findet unmittelbar vor dem Schwimmstart statt. Die aktuellen Anti-Doping-Regeln sind einzuhalten. Das Verhalten hat sportlich und fair zu sein.Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Für die Rad- und Laufstrecke wird während des Rennens zumindest eine Fahrbahnseite der Straße gesperrt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung!
Wettkampfregeln
Es gilt grundsätzlich die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV). Teilnehmer/innen, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können aus dem Wettkampf genommen werden.
Proteste
Ein Protest kann von Wettkampfteilnehmer/innen (bei Minderjährigen auf jeden Fall in Vertretung einer volljährigen Person) bzw. ermächtigten Personen in Vertretung von Wettkampfteilnehmer/innen (z.B. ein Vereinsfunktionär) eingebracht werden.
Ein Protest kann eingebracht werden gegen:
1. die eigene Disqualifikation (ausgenommen bei Gewissenentscheidungen)
2. die Startberechtigung von anderen Wettkampfteilnehmer/innen
3. vermeintliche Fehler des Veranstalters oder der Wettkampfleitung
4. die inoffizielle Ergebnisliste bzw. die Zeitnehmung
Proteste müssen grundsätzlich schriftlich (Formular laut ÖTRV-Sportordnung) und mit Hinterlegung einer Protestgebühr in der Höhe von € 40,- und unter Angabe eines genau formulierten Protestgrundes beim Vorsitzenden der Wettkampf-Jury eingebracht werden. Die Protestgebühr wird refundiert, falls dem Protest stattgegeben wird. Proteste gegen "Gewissensentscheidungen" können nicht eingebracht werden. Gewissensentscheidungen sind Kampfrichterentscheidungen auf Grund von wahrgenommenen Regelverstößen, deren Nichtigkeit nicht bewiesen werden kann (z.B. Windschattenfahren, grobe Beleidigungen gegen KR, grobe Unsportlichkeiten und dgl.).
Anti Doping
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der/die Sportler/in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler/in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer/innen (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at Der Veranstalter lehnt Doping strikt ab. Als Teilnehmer/in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage Sollte für den/die teilnehmende/n Sportler/in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler/innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler/innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung